Es gibt ja doch noch Gerechtigkeit
na also, geht doch
Zuletzt geändert von LastNinja am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
Grund: X
Habe heute eine Email aus dem Knast bekommen:
[QUOTE] Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue
Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.
Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 51181931 geschehen.
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 235 Euro.
Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.
Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)
Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München[/QUOTE]
Im Anhang war noch gratis noch ein "Wurm"...
[QUOTE] Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue
Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.
Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 51181931 geschehen.
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 235 Euro.
Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.
Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)
Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München[/QUOTE]
Im Anhang war noch gratis noch ein "Wurm"...
Zuletzt geändert von LastNinja am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
Grund: X
[quote=LastNinja;255532]Habe heute eine Email aus dem Knast bekommen...[/quote]
Tja, manche meinen sogar in der "Hölle" noch Feuer legen zu müssen ...
Tja, manche meinen sogar in der "Hölle" noch Feuer legen zu müssen ...
Zuletzt geändert von AquaTom am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
Grund: X
und so sahen sie aus die damaligen Briefe..
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von LastNinja am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
Grund: X
Hehe...
BTW: Isser denn nun schon im Knast oder zieht sich das weiter vor Gericht in die Länge?
Lutz
BTW: Isser denn nun schon im Knast oder zieht sich das weiter vor Gericht in die Länge?
Lutz
Zuletzt geändert von Lutz am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
Grund: X
Nun ist es wohl rechtskräftig: heise.de: Revision gescheitert
Das Kammergericht verwarf die Revision nun mit der verschärfenden Maßgabe, dass sich Gravenreuth sogar des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe. Mit der Entscheidung vom 2. Februar sei das Urteil rechtskräftig, berichtet die taz, Gravenreuth müsse seine Haftstrafe nun antreten.
Das Kammergericht verwarf die Revision nun mit der verschärfenden Maßgabe, dass sich Gravenreuth sogar des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe. Mit der Entscheidung vom 2. Februar sei das Urteil rechtskräftig, berichtet die taz, Gravenreuth müsse seine Haftstrafe nun antreten.
Zuletzt geändert von LastNinja am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
Grund: X
Wer ihn noch mal sehen und hören möchte...
Ein schönes Zeitdokument...
Part 1:
/watch?v=UCxz-V-WYTI&NR=1
Part 2:
/watch?v=G6nTR148JfE
am geilsten sind die weißen Socken....
Ein schönes Zeitdokument...
Part 1:
/watch?v=UCxz-V-WYTI&NR=1
Part 2:
/watch?v=G6nTR148JfE
am geilsten sind die weißen Socken....
Zuletzt geändert von LastNinja am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
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Zuletzt geändert von Cosmobert am Do Jan 01, 1970 1:00 am, insgesamt 0-mal geändert.
Grund: X
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